Zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen führen wir
seit über 20 Jahren erfolgreich normkonforme Abnahmen und
Anmeldungen verschiedener Anforderungen und Anlagendimensionen
durch. Erfüllt von unserem Solarrevisor und konzessioniertem
Elektromeister.
Für Privatleute, Gewerbebetriebe, Projektentwickler, PV-Montagebetriebe, Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder Franchise-Unternehmen.
Sie haben Ihre Photovoltaik-Anlage selbst in Privatleistung
montiert oder die Anlage ist von Dritten nicht fertiggestellt
worden. Und benötigen eine Abnahme und Anmeldung?
Oder für Unternehmen im üblichen Projektablauf in Eigenschaft
als Gewerbebetrieb, Projektentwickler, PV-Montagebetrieb,
Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder
Franchise-Unternehmen. Wenn aus bestimmten Gründen eine externe
Bearbeitung notwendig ist oder nicht selbst erbracht werden
kann.
Dann übernehmen wir die
komplette Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Erledigung aller
Formalitäten bis zur Inbetriebnahme. Mit allen
Anmeldeunterlagen, Signaturen, Zähleranträgen und
Leistungen.
Wir bringen Ihre Anlage ans Netz
– zuverlässig bis zum Ende.
Für mögliche finale AC und DC Anschlüsse oder Ergänzungen in der Zähleranlage - zur Erfüllung der Technischen Anschlußbedingungen -, koordinieren und veranlassen wir bei Bedarf auch sofort die notwendigen Elektroarbeiten durch unseren Elektromeister. Somit erhalten Sie alles zuverlässig und zielführend aus einer Regie. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Das garantiert dann auch die korrekte Ausführung Ihrer Zähleranlage nach den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers und eine problemlose erfolgreiche Anmeldung.
Der genaue Umfang und mögliche Weiterungen richten sich dann nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und individueller Anforderung der Photovoltaik-Anlage und Begebenheiten. -> Klick hier – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Anmeldung und positive Abnahme kann nur bei komplett mangelfreier und ordnungsgemäßer Photovoltaik-Anlage und in direktem Zusammenhang stehender Elektroinstallation erfolgen.
Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber ohne Ortstermin mit persönlicher
Abnahme, also ohne komplette Prüfung und Messung am
Objekt durch eine ausgewiesene Fachkraft, ist nicht zulässig und somit
als illegal zu
bezeichnen. Es handelt sich dabei um sogenannte
Gefälligkeitsabnahmen, welche formell wirkungslos sind.
In etwa vergleichbar mit dem TÜV eines Kfz, wobei über das
Internet oder telefonisch die Plakette gekauft würde. Das
funktioniert auch nicht tatsächlich.
Uns sind etliche Vorfälle
bekannt, wo Netzbetreiber Kenntnis so zur Anmeldung gebrachter
PV-Anlagen erlangt haben. Und zunächst einmal den Betrieb ans
öffentliche Netz untersagten und die Anmeldung auf der
Grundlage verweigert wurde. Da sind wir dann ins Spiel
gekommen, um die korrekte Abnahme und Anmeldung
durchzuführen.
Die Vorschrift rechtfertig sich schon damit, daß durch die örtliche Prüfung mögliche Anlagenfehler festgestellt werden und somit Personen- und Sachschäden vermieden werden.
Anmeldungen ohne entsprechende Erst-Prüfungen oder Gefälligkeitsabnahmen, wie teilweise von Onlinediensten angeboten, erfolgen von uns selbstverständlich nicht.