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Photovoltaik Abnahme Anmeldung

Persönliche Abnahme von Photovoltaik-Anlagen mit erfolgreicher Anmeldung bei allen deutschen Netzbetreibern.

Zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen führen wir seit über 20 Jahren erfolgreich normkonforme Abnahmen und Anmeldungen verschiedener Anforderungen und Anlagendimensionen durch. Erfüllt von unserem sachverständigen Solarrevisor und konzessioniertem Elektromeister.

Für Privatleute, Gewerbebetriebe, Projektentwickler, PV-Montagebetriebe, Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder Franchise-Unternehmen.

Sie haben Ihre Photovoltaik-Anlage selbst in Privatleistung montiert oder die Anlage ist von Dritten nicht fertiggestellt worden. Und benötigen eine Abnahme und Anmeldung?

Oder für Unternehmen im üblichen Projektablauf in Eigenschaft als Gewerbebetrieb, Projektentwickler, PV-Montagebetrieb, Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder Franchise-Unternehmen. Wenn aus bestimmten Gründen eine externe Bearbeitung notwendig ist oder nicht selbst erbracht werden kann.

... dann übernehmen wir die komplette Abwicklung mit dem Netzbetreiber. Erledigung aller Formalitäten bis zur Inbetriebnahme. Mit allen Anmeldeunterlagen, Signaturen, Zähleranträgen und Prüfleistungen.
Wir bringen Ihre Anlage ans Netz – zuverlässig bis zum Ende.

Für mögliche finale AC und DC Anschlüsse oder Ergänzungen in der Zähleranlage - zur Erfüllung der Technischen Anschlußbedingungen -, koordinieren und veranlassen wir bei Bedarf auch sofort die notwendigen Elektroarbeiten durch unseren Elektromeister. Somit erhalten Sie alles zuverlässig und zielführend aus einer Regie. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Das garantiert dann auch die korrekte Ausführung Ihrer Zähleranlage nach den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers. Mit einer problemlosen erfolgreichen Anmeldung und Zählersetzung.

Unsere normkonforme und ordnungsgemäße Abnahme zur Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage beinhaltet folgende Leistungen:


  • Vorab Prüfung der PV-Anlage mit Komponenten und der Zähleranlage, ob sich die Anlage überhaupt in einem anmeldefähigem Zustand befindet und der Zählerplatz den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers entspricht

  • Sachverständige optische Begutachtung der einsehbaren Anlagenteile und Verkabelung

  • Überprüfung der relevanten AC-Stromkreise und Zähleranlage

  • Feststellung auf ordnungsgemäße und zulässige Installationsorte der einzelnen Komponenten

  • Meßtechnische Prüfung auf Basis aller relevanten Normen und Vorgaben

  • Durchführung aller relevanten Leistungs-, Spannungs-, und Strommessungen, AC und DC

  • Funktionsprüfung

  • Erstellung komplettes Prüfprotokoll PV

  • Stellung der Netzverträglichkeitsanfrage zur Einspeisezusage

  • Anmeldung beim Netzbetreiber, inkl. aller Formalitäten zur Inbetriebsetzung

  • Kommunikation mit dem Meßstellenbetreiber

  • Zählerantrag Ausstellung zum Zählerwechsel

Der genaue Umfang und mögliche Weiterungen richten sich dann nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und individueller Anforderung der Photovoltaik-Anlage und Begebenheiten. -> Klick hier Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Die Anmeldung und positive Abnahme kann nur bei komplett mangelfreier und ordnungsgemäßer Photovoltaik-Anlage und in direktem Zusammenhang stehender Elektroinstallation erfolgen.

Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber ohne Ortstermin mit persönlicher Abnahme, also ohne komplette Prüfung und Messung am Objekt durch eine ausgewiesene Fachkraft, ist nicht zulässig und somit als illegal zu bezeichnen. Es handelt sich dabei um sogenannte Gefälligkeitsabnahmen, welche formell wirkungslos sind.
In etwa vergleichbar mit dem TÜV eines Kfz, wobei über das Internet oder telefonisch die Plakette gekauft würde. Das funktioniert auch nicht tatsächlich.

Uns sind etliche Vorfälle bekannt, wo Netzbetreiber Kenntnis so zur Anmeldung gebrachter PV-Anlagen erlangt haben. Und zunächst einmal den Betrieb ans öffentliche Netz untersagten und die Anmeldung auf der Grundlage verweigert wurde. Da sind wir dann ins Spiel gekommen, um die korrekte Abnahme und Anmeldung durchzuführen.

Die Vorschrift rechtfertig sich schon damit, daß durch die örtliche Prüfung mögliche Anlagenfehler festgestellt werden und somit Personen- und Sachschäden vermieden werden.

Anmeldungen ohne entsprechende Erst-Prüfungen oder Gefälligkeitsabnahmen, wie teilweise von Onlinediensten angeboten, erfolgen von uns selbstverständlich nicht.