Zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen führen wir seit über 20 Jahren erfolgreich deutschlandweit normkonforme Abnahmen und Anmeldungen verschiedener Anforderungen und Anlagendimensionen durch.
Erfüllt von unseren sachverständigen Solarrevisoren und konzessioniertem Elektromeister.
Für Privatleute, Gewerbebetriebe, Projektentwickler, PV-Montagebetriebe, Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder Franchise-Unternehmen.
Sie haben Ihre Photovoltaik-Anlage selbst in
Privatleistung montiert.
Oder die Anlage ist von Dritten nicht fertiggestellt worden.
Und benötigen eine Abnahme und Anmeldung?
Oder für Unternehmen im Projektablauf als
PV-Montagebetrieb, Solarunternehmen, Projektentwickler. Wenn
aus bestimmten Gründen eine externe Bearbeitung notwendig
geworden ist.
...
dann übernehmen wir die komplette Abwicklung mit dem
Netzbetreiber. Erledigung aller Formalitäten bis zur
Inbetriebnahme. Mit allen Anmeldeunterlagen, Signaturen,
Zähleranträgen und Prüfleistungen.
Wir bringen Ihre Anlage ans Netz – zuverlässig bis zum Ende.
.
Der genaue Umfang und mögliche Ergänzungen richten sich dann nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und individueller Anforderung der Photovoltaik-Anlage und Begebenheiten. -> Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Anmeldung und positive Abnahme kann nur bei komplett mangelfreier und ordnungsgemäßer Photovoltaik-Anlage und in direktem Zusammenhang stehender Elektroinstallation erfolgen.
Für mögliche
finale AC und DC
Anschlüsse oder Ergänzungen in der
Zähleranlage (zur Erfüllung der Technischen
Anschlußbedingungen), koordinieren und veranlassen wir bei
Bedarf auch sofort die notwendigen Elektroarbeiten durch
unseren Elektromeister.
Somit erhalten Sie alles zuverlässig und zielführend aus einer
Regie. Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Das
garantiert dann auch die korrekte Ausführung Ihrer Zähleranlage
nach den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers. Mit
einer problemlosen erfolgreichen Anmeldung und
Zählersetzung.
Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber ohne
Ortstermin mit persönlicher Abnahme, also ohne komplette
Prüfung und Messung am Objekt durch eine ausgewiesene
Fachkraft, ist nicht zulässig und somit als illegal zu
bezeichnen. Es handelt sich dabei um sogenannte
Gefälligkeitsabnahmen, welche formell wirkungslos sind.
In etwa vergleichbar mit dem TÜV eines Kfz, wobei über das
Internet oder telefonisch die Plakette gekauft würde. Das
funktioniert auch nicht tatsächlich.
Uns sind etliche Vorfälle
bekannt, wo Netzbetreiber Kenntnis so zur Anmeldung gebrachter
PV-Anlagen erlangt haben. Und zunächst einmal den Betrieb ans
öffentliche Netz untersagten und die Anmeldung auf der
Grundlage verweigert wurde. Da sind wir dann ins Spiel
gekommen, um die korrekte Abnahme und Anmeldung
durchzuführen.
Die Vorschrift rechtfertig sich schon damit, daß durch die örtliche Prüfung mögliche Anlagenfehler festgestellt werden und somit Personen- und Sachschäden vermieden werden.
Anmeldungen ohne entsprechende Erst-Prüfungen oder Gefälligkeitsabnahmen, wie teilweise von Onlinediensten angeboten, erfolgen von uns selbstverständlich nicht.